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Warnung vor falscher Zahlungsaufforderung

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Derzeit erreichen uns Anrufe von verunsicherten Kunden, die ein Mahnung von der Deutsch-Europäischen Collections Group (DE-C) erhalten haben. Darin werden Sie aufgefordert, einen hohen Betrag zu überweisen, da der Absender angeblich im Namen aller im Fachverband der Lotterie und Glücksspielanbieter vertretenen Mitglieder beauftragt worden ist, offene Beträge von Kunden einzufordern. Es geht jeweils um die Forderung von 795 Euro –­ wer innerhalb von drei Tagen 298 Euro auf ein Konto in Rumänien überweise, wäre aber von allen Zahlungsverpflichtungen befreit.Tatsache ist: Es existiert weder ein Unternehmen mit dem Namen Deutsch-Europäische Collections Group, noch der genannte Lotterie-Fachverband. Es handelt sich also um einen klaren Betrugsversuch, der auch schon unter anderen Namen wie Kanzlei Justorat und TMA Management im Umlauf ist. Der Absender setzt darauf, dass sich die Rechnungsempfänger von den im Brief angedrohten Konsequenzen bei Nichtzahlung (Zwangsvollstreckung, Pfändung von Rentenansprüchen) eingeschüchtert fühlen und aus Angst davor lieber zahlen.

Unsere klare Empfehlung: Überweisen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag. Um den Betrügern etwas entgegenzusetzen, können Sie bei der Polizei Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erstatten oder einen Anwalt einschalten.