Sicherheit
bei Glöckle
Staatlich garantiert
durch die GKL
Wer bei Glöckle spielt, spielt bei einer Staatlichen Lotterie-Einnahme, die über die Lizenz verfügt, im Namen und auf Rechnung der GKL (Gemeinsame Klassenlotterie der Länder) Lotterieprodukte der Marken SKL und NKL zu verkaufen. Für die Spielteilnahme gelten die Bestimmungen des Amtlichen Spielplans der SKL, des Amtlichen Spielplans der NKL und der Amtlichen Lotteriebestimmungen.
Die GKL ist die Staatslotterie der 16 deutschen Bundesländer und unterliegt der Staatsaufsicht der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Vermögens- und Beteiligungsmanagement. Die 16 Trägerländer garantieren sowohl die ordnungsgemäße Durchführung der SKL- und NKL-Lotterien als auch deren Losauflagen sowie die Anzahl und die Höhe der Gewinne. Die Ziehung der Gewinnzahlen findet unter staatlicher Aufsicht statt.
Bei der GKL (Gemeinsame Klassenlotterie der Länder) handelt es sich um eine Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg und München. Im Jahr 2012 durch die Zusammenlegung der Nordwestdeutschen Klassenlotterie (NKL) und der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) gegründet, ist sie Deutschlands erster Lotterieanbieter, der von allen 16 Bundesländern getragen wird. Was die NKL und die SKL betrifft, existieren sie heute nicht mehr als eigenständige Staatslotterien, sondern als Marken, unter denen 4 (NKL-Hauptspiel, NKL Millionen-Joker, NKL Extra-Joker und Glücksjahre – Die NKL-Rentenlotterie) bzw. 3 (SKL-Millionenspiel, SKL EURO-JOKER und SKL TRAUM-JOKER) attraktive Lotterieprodukte vertrieben werden.
Altersprüfung: Unser Auftrag zum Jugendschutz
Der Glücksspielstaatsvertrag stellt es in § 4 Abs.3 unmissverständlich klar: Die Teilnahme von Minderjährigen an öffentlichen Glücksspielen ist unzulässig. Aus diesem Grund erheben wir bei der Losbestellung den Geburtstag sowie weitere Daten des Spielinteressenten und überprüfen dessen Angaben. Im Regelfall erfolgt die Volljährigkeitsprüfung über die Schufa Holding AG, Wiesbaden. Zu diesem Zweck werden der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Spielinteressenten übermittelt. Eine Bonitätsprüfung findet nicht statt.
Falls die Prüfung nicht erfolgreich verläuft, sind wir verpflichtet, die Volljährigkeitsprüfung auf andere geeignete Weise vorzunehmen, zum Beispiel per Postident- oder Bankident-Verfahren. Wir bitten Sie um Verständnis für diese Maßnahmen. Denn ohne sie kann der Ausschluss von Minderjährigen an der Spielteilnahme nicht gewährleistet werden.
Das sagen unsere Kunden
Alle Meinungen stammen von Trusted Shops
Schnell und einfach online bestellen und wenn es sein muss auch einfach online kündigen.
Martina S.
Unkomplizierte Abwicklung, sehr fairer Preis.
Markus K.
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Kaufen und kündigen von Losen ist einfach und unkompliziert. Die Mitarbeiter/innen sind freundlich und helfen sofort.
Hari A.
Bei Fragen meinerseits wird sofort reagiert, ggf. angerufen. Alles sehr zuvorkommend, freundlich und vertrauenswürdig. Danke!
Brigitte F.
Beantragt, und umgehend Info erhalten, dass gebucht wurde und kurz darauf auch die schriftliche Bestätigung bekommen. Also d.h. ohne Komplikationen abgewickelt.
Paul H.
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