Spielbedingungen
Auf dieser Seite finden Sie die Amtlichen Lotteriebestimmungen und den Spielplan der SKL- und NKL-Lotterie sowie die ergänzenden Internetspielbedingungen.1. Amtliche Lotteriebestimmungen
SKL 156. Lotterie: Download Spielplan/ALB (PDF)
NKL 153. Lotterie: Download Spielplan/ALB (PDF)
2. Ergänzende Spielbedingungen für das Internet: SKL-Lotterie und Joker-Spiele
§ 1 Geltungsbereich
Die Spielteilnahme an der SKL-Lotterie sowie den Jokerspielen richtet sich nach den jeweils gültigen Amtlichen Lotteriebestimmungen (ALB). Diese ALB werden für den Vertriebsweg Internet durch die nachfolgenden Bestimmungen ergänzt bzw. modifiziert. Die ALB sowie diese ergänzenden Amtlichen Lotteriebestimmungen für das Internet sind auf den Web-Seiten der GKL und des Vermittlers einsehbar und ausdruckbar.
§2 Minderjährigen-/ Spielerschutz
Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich verboten. Der Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und Authentifizierung gewährleistet, soweit behördlich angeordnet.
§3 Registrierung des Spielteilnehmers
(1) Der Spielteilnehmer muss sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem vom Vermittler festgelegten Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem Wege über die Web-Seiten der Vermittler mit seinen persönlichen Daten registrieren. Änderungen dieser Daten können dem Vermittler nur auf elektronischem Wege mitgeteilt werden. Im Rahmen der Registrierung erfolgen eine persönliche Identifizierung des Spielteilnehmers und die Prüfung der Volljährigkeit gemäß § 2 der ALB. Die Registrierung ist pro Spielteilnehmer nur einmal möglich.
(2) Im Zuge der Registrierung errichtet der Vermittler für den Spielteilnehmer ein Spielerkonto. Hierzu ist der Spielteilnehmer verpflichtet, dem Vermittler eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen anzugeben. Die über das Spielerkonto erfolgende Zahlung des Spieleinsatzes erfolgt durch die in den ALB vorgesehenen Zahlungsvorgänge (§ 3 Abs. 2), ergänzt durch § 9 dieser ergänzenden Amtlichen Lotteriebestimmungen.
§ 4 Identifizierung des Spielteilnehmers
Im Rahmen der Registrierung wird der Spielteilnehmer persönlich identifiziert. Hierzu werden verschiedene Verfahren eingesetzt, die während der Registrierung auf den Web-Seiten näher erläutert werden.
§ 5 Authentifizierung des Spielteilnehmers
Die Anmeldung für eine Spielteilnahme erfolgt i. d. R. mit der bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse und dem vom Spielteilnehmer gewählten Passwort. Zur Authentifizierung werden gegebenenfalls weitere Verfahren eingesetzt, die während der Registrierung auf den Web-Seiten näher erläutert werden. Die GKL behält sich eine Änderung der Authentifizierungsverfahren vor
§ 6 Festlegung/Änderung des Einsatzlimits
(1) Der Spielteilnehmer wird bei der Registrierung aufgefordert, in seinem Spielerkonto auf der Internetseite des Vermittlers sein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einsatzlimit, das 1.000,- Euro im Monat nicht überschreiten darf, festzulegen. Da sich bei der SKL-Lotterie und den Jokerspielen sämtliche Bezahlvorgänge – und somit auch alle Verlustmöglichkeiten – ausschließlich auf monatliche Zahlungsverpflichtungen beziehen, muss die Selbstlimitierung auf den Monat bezogen erfolgen.
(2) Der Spielteilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einzahlungs- oder Verlustlimits neu festzulegen. Will ein Spielteilnehmer sein Einsatzlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einsatzlimits verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.
§ 7 Vorläufige Spielteilnahme
(1) Die Spielteilnehmer können vorübergehend mit einem sogenannten vorläufigen Spiel bis zu einem auf den Web-Seiten bekannt gegebenen Maximalbetrag bereits vor Abschluss der Identifizierung teilnehmen, sofern der Vermittler dies anbietet.
(2) Voraussetzung für eine Gewinnauszahlung beim vorläufigen Spiel ist die erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers. Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.
§ 8 Abweichungen zu den ALB
(1) Abweichend zu § 1 Abs. 6 der Amtlichen Lotteriebestimmungen für die SKL-Lotterie ist die Spielteilnahme in Spielgemeinschaften für den Vertriebsweg Internet ausgeschlossen.
(2) Das Angebot zum Abschluss des Spielvertrages erfolgt in Textform direkt auf der Bestellseite des Vermittlers.
(3) Die Annahme zum Abschluss des Spielvertrages erfolgt abweichend zu §§ 1 Abs. 7, 3 Abs. 2 ALB durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“.
3. Ergänzende Spielbedingungen für das Internet: NKL-Lotterie und Joker-Spiele
Ergänzende Amtliche Lotteriebestimmungen für die NKL-Lotterie sowie die Spielergänzung Millionen-Joker und den Extra-Joker für das Internet§ 1 Geltungsbereich
Die Spielteilnahme an der NKL-Lotterie sowie der Spielergänzung Millionen-Joker und dem Extra-Joker richtet sich nach den jeweils gültigen Amtlichen Lotteriebestimmungen (ALB). Diese ALB werden für den Vertriebsweg Internet durch die nachfolgenden Bestimmungen ergänzt bzw. modifiziert. Die ALB sowie diese ergänzenden ALB für das Internet sind auf den Web-Seiten der GKL und des Vermittlers einsehbar und ausdruckbar.
§ 2 Minderjährigen-/ Spielerschutz
Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich verboten. Der Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und Authentifizierung gewährleistet, soweit behördlich angeordnet.
§ 3 Registrierung des Spielteilnehmers
(1) Der Spielteilnehmer muss sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem vom Vermittler festgelegten Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem Wege über die Web-Seiten der Vermittler mit seinen persönlichen Daten registrieren. Änderungen dieser Daten können dem Vermittler nur auf elektronischem Wege mitgeteilt werden. Im Rahmen der Registrierung erfolgen eine persönliche Identifizierung des Spielteilnehmers und die Prüfung der Volljährigkeit gemäß § 2 der ALB. Die Registrierung ist pro Spielteilnehmer nur einmal möglich.
(2) Im Zuge der Registrierung errichtet der Vermittler für den Spielteilnehmer ein Spielerkonto. Hierzu ist der Spielteilnehmer verpflichtet, dem Vermittler eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen anzugeben. Die über das Spielerkonto erfolgende Zahlung des Spieleinsatzes erfolgt durch die in den ALB vorgesehenen Zahlungsvorgänge (§ 6), ergänzt durch § 9 Abs. 2 dieser ergänzenden ALB.
§ 4 Identifizierung des Spielteilnehmers
Im Rahmen der Registrierung wird der Spielteilnehmer persönlich identifiziert. Hierzu werden verschiedene Verfahren eingesetzt, die während der Registrierung auf den Web-Seiten näher erläutert werden.
§ 5 Authentifizierung des Spielteilnehmers
Die Anmeldung für eine Spielteilnahme erfolgt i. d. R. mit der bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse und dem vom Spielteilnehmer gewählten Passwort. Zur Authentifizierung werden gegebenenfalls weitere Verfahren eingesetzt, die während der Registrierung auf den Web-Seiten näher erläutert werden. Die GKL behält sich eine Änderung der Authentifizierungsverfahren vor
§ 6 Festlegung/Änderung des Einsatzlimits
(1) Der Spielteilnehmer wird bei der Registrierung aufgefordert, in seinem Spielerkonto auf der Internetseite des Vermittlers sein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einsatzlimit, das 1.000,- Euro im Monat nicht überschreiten darf, festzulegen. Da sich bei der NKL-Lotterie sowie der Spielergänzung Millionen-Joker und dem Extra-Joker sämtliche Bezahlvorgänge – und somit auch alle Verlustmöglichkeiten – ausschließlich auf monatliche Zahlungsverpflichtungen beziehen, muss die Selbstlimitierung auf den Monat bezogen erfolgen.
(2) Der Spielteilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einzahlungs- oder Verlustlimits neu festzulegen. Will ein Spielteilnehmer sein Einsatzlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einsatzlimits verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.
§ 7 Vorläufige Spielteilnahme
(1) Die Spielteilnehmer können vorübergehend mit einem sogenannten vorläufigen Spiel bis zu einem auf den Web-Seiten bekannt gegebenen Maximalbetrag bereits vor Abschluss der Identifizierung teilnehmen, sofern der Vermittler dies anbietet.
(2) Voraussetzung für eine Gewinnauszahlung beim vorläufigen Spiel ist die erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers. Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.
§ 8 Spielgemeinschaften
Die Spielteilnahme in Spielgemeinschaften ist für den Vertriebsweg Internet ausgeschlossen.
§ 9 Abweichungen zu den ALB
(1) Das Angebot zum Abschluss des Spielvertrages erfolgt in Textform direkt auf der Bestellseite des Vermittlers.
(2) Der Spielvertrag kommt abweichend zu § 6 der ALB durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“ zustande.